Bedingungen


Voraussetzungen für den Beginn der Ausbildung
  • Mindestalter 14 Jahre
  • Mitgliedschaft in unserem Verein
  • Fliegerärztliche Untersuchung (Medical Class II)
Außerdem sind folgende Dokumente vorzulegen:
  • Geburtsurkunde (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Bei Jugendlichen unter 18 Jahren die Einverständniserklärung der Eltern (mit amtlich beglaubigter Unterschrift beider Eltern)
Voraussetzungen für die Prüfung
  • Mindestalter 17 Jahre
  • Theoretische Ausbildung in 7 Fächern (mindestens 60 Stunden)
  • Sprechfunk-Zeugnis für den Flugfunk ( BZF I oder BZF II)
  • 25 Flugstunden, davon 15 Stunden im Alleinflug
  • 60 Starts, davon 20 Starts im Alleinflug
  • 3 Landungen auf mindestens einem weiteren Flugplatz (mit oder ohne Fluglehrer)
  • Eine Außenlandeübung mit einem Fluglehrer
  • 50 km Streckenflug im Alleinflug (alternativ 100 km Überlandflug mit einem Fluglehrer)
  • Praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeugs in besonderen Flugzuständen
Vom Deutschen Aeroclub e.V (DAeC) wurden eine Reihe von Sonderdrucken zum neuen Luftrecht herausgegeben, die weitere Informationen enthalten.
Man kann sie vom Downloadbereich des DAeC herunter laden.



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Letztes Update 31.07.2007

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