ICAO-Sprachprüfung


Der 5. März 2008 als Einführungstermin für ICAO-Sprachtests ist in Deutschland hinfällig. Dies teilte das BMVBS während einer Veranstaltung am 10. Januar 2008 mit. Mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung ist frühestens zum 1. Mai 2008 zu rechnen.

Da andere ICAO-Vertragsstaaten nach dem 5. März 08 nicht verpflichtet sind, Lizenzen ohne einen Nachweis der englischen Sprachkenntnisse anzuerkennen, sollen alle Inhaber eines BZFI oder AZF bis zu diesem Datum eine kostenlose Übergangsbescheinigung bereits vor Inkrafttreten der Verordnung erhalten.

Die Übergangsbescheinigungen, die das ICAO-Sprachlevel 4 bescheinigen, werden eine einheitliche Gültigkeitsdauer bis zum 31.12.2010 haben und sich nicht wie ursprünglich geplant auf das Datum des letzten Übungsflugs beziehen (Verlängerungsüberprüfungen können dann allerdings mit Übungsflug kombiniert werden).

Lizenzinhaber, die vom LBA betreut werden, erhalten die Übergangsbescheinigung automatisch. Den Landesluftfahrtbehörden ist dagegen freigestellt, ebenfalls diesen automatisierten Weg zu wählen, oder die Bescheinigungen nur auf Antrag zu versenden. Sobald wir wissen, bei welchen Länderbehörden eine Beantragung erforderlich ist, werden wir unsere Mitglieder entsprechend informieren.
Generell raten wir allen Anwärtern des BZFI und AZF die Prüfung möglichst noch vor dem 1. Mai 2008 abzulegen. Bis zu diesem Datum wird die Prüfung nicht nur ohne den zusätzlichen Sprachtest durchgeführt, man kann anschließend auch den kompletten Zeitraum der Übergangsfrist ausnutzen.

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