Gültigkeit Segelfluglizenzen

Die Harmonisierung der EU bringt neue Regelungen für die Vergabe und Verlängerung unserer Pilotenlizenzen mit sich.
Am 9. April 2015 verlieren Segelfluglizenzen ihre Gültigkeit. Diese werden jedoch unverändert in SPL, auf Wunsch auch in LAPL(S) umgeschrieben. Wer seine Segelfluglizenz noch nicht umgeschrieben hat, muss die Umschreibung der Lizenz bis zum 8. April 2015 beantragen.
Der Umwandlungsantrag kann unter http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/menu/1347628/index.html heruntergeladen werden.